Zugang mit Green Pass

Ab dem 6. August ist im Einklang mit den COVID-19-Schutzbestimmungen für alle Kultureinrichtungen Italiens (Gesetzesdekret Nr. 105 vom 23. Juli 2021, Art. 3) für den Zutritt zum Generalarchiv des Karmelitenordens die Vorlage eines gültigen GREEN PASS zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument verpflichtend.

Bei Fehlen einer Bescheinigung über die erfolgte Impfung ist es erforderlich, nachzuweisen, dass Sie innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind oder dass Sie innerhalb von 48 Stunden vor dem Eintritt ins Archiv negativ getestet wurden (PCR-Test oder Schnelltest). Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer geeigneten ärztlichen Bescheinigung von der Impfkampagne befreit sind.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website des Gesundheitsministeriums. https://www.dgc.gov.it/web/.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.